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Allgemeines Strafrecht Jugendstrafrecht Betäubungsmittelstrafrecht Internetstrafrecht Verkehrsstrafrecht
Sie werden einer der genannten Straftaten beschuldigt? Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.
Als Kanzlei für Strafrecht in Berlin vertreten wir Sie in sämtlichen Verfahren, in denen es um Vorwürfe aus dem allgemeinen Strafrecht geht. Dabei handelt es sich um Delikte, die nicht in Spezialgesetzen, sondern im Strafgesetzbuch (StGB) zu finden sind:
Das im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelte Jugendstrafrecht weist eine Reihe von Besonderheiten auf.
Ziel des Jugendstrafrechts ist weniger die schuldausgleichende Bestrafung jugendlicher Straftäter, als vielmehr deren Erziehung. Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen (14-17 Jahre) oder Heranwachsenden (18-20 Jahre) entgegenwirken. Diesem Gedanken folgt im Jugendgerichtsgesetz (JGG) ein abgestuftes und offenes System von Sanktionsmöglichkeiten, mit dem der Staat auf die Verfehlungen junger Menschen reagiert.
Auch wenn ein Freispruch aussichtslos erscheint, bietet dieses System für die Verteidigung erhebliche Möglichkeiten, Verfahrenseinstellungen zu erreichen. Durch eine lösungsorientierte und am Erziehungsgedanken ausgerichtete Kommunikation mit Jugendrichter, Jugendstaatsanwalt und Jugendgerichtshilfe lassen sich auch bei schweren Straftaten oft noch freiheitsentziehende Maßnahmen verhindern.
Ihnen, ihrem Sohn oder ihrer Tochter wird eine der genannten vorgeworfen und sie sind Beschuldigter in einem Jugendstrafverfahren? Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.
Der Umgang mit Betäubungsmitteln ist streng reguliert. Betäubungsmittel sind zum Beispiel:
Zwar ist der Eigenkonsum von Betäubungsmitteln nicht strafbar! Eine freiheitliche Gesellschaft kann den eigenverantwortlichen Gebrauch von berauschenden Substanzen nicht unter Strafe stellen, ohne sich selbst in unauflösbare Widersprüche zu verstricken.
Gleichwohl sind geradezu alle anderen denkbaren Umgangsformen (wie etwa Anbau, Besitz, Handel, Einfuhr, Ausfuhr) mit Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) ohne entsprechende Erlaubnis verboten und mit erheblichen Strafen bedroht, weil der Staat meint, auf diese Weise die sog. Volksgesundheit schützen zu müssen.
Diesem exorbitanten Strafbedürfnis des Staates und den daraus folgenden tiefgreifenden Ermittlungsbefugnissen der Strafverfolgungsbehörden ist mit einer konsequenten und kompetenten Strafverteidigung zu begegnen. Dabei gilt: je früher Sie sich eines Verteidigers bedienen, desto besser sind Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung! Als Kanzlei für Strafrecht in Berlin unterstützen wir Sie dabei.
Sie sind beschuldigt worden gegen Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben? Egal ob Sie mit Gras, Koks oder einer zu holen Menge Alkohol hinter dem Steuer erwischt worden, wir helfen Ihnen! Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.
Das Internetstrafrecht umschreibt Delikte mit internet- oder computerspezifischen Erscheinungsformen (sog. „Cybercrime“ wie z.B. der Computerbetrug nach § 263a StGB), umfasst aber auch alle Delikte, die „im Internet“ begangen werden.
So werden häufig Verbreitungs- und Propagandadelikte oder Delikte zum Schutz der Ehre (“Hatespeech”), des Persönlichkeitsrechts und der Datenintegrität im Internet verwirklicht.
Typische im Internet begangene Delikte sind:
Beleidigung (§ 185 StGB)
Diese Delikte stehen in einem Spannungsfeld mit der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit.
Sie werden einer Internetstraftat beschuldigt? Ihnen wird zum Beispiel das illegale runterladen von Inhalte vorgeworfen? Egal um welche "Cybercrime" es sich handelt, wir helfen Ihnen! Kontaktieren Sie uns für ein kostenlosen Erstgespräch.
Straftaten im Straßenverkehr sind sehr häufig. Den besonderen Gefahren des Verkehrs begegnet der Gesetzgeber mit strengen Vorschriften, die eine Vielzahl von Handlungen im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Die Teilnahme am Straßenverkehr bringt deshalb erhebliche Strafbarkeitsrisiken mit sich.
Typische Straßenverkehrsdelikte sind:
Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe drohen den Beteiligten an einem Straßenverkehrsdelikt auch empfindliche weitere Sanktionen:
Die Fahrerlaubnis kann in bestimmten Fällen sogar schon vor einer Verurteilung durch einen richterlichen Beschluss vorläufig entzogen werden (§ 111a StPO).
Sie sind Beschuldigter in einem Verkehrsstrafverfahren? Zum Beispiel durch gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr? Kontaktieren Sie uns für ein kostenlosen Erstgespräch.
Allgemeines Strafrecht
Jugendstrafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht
Internetstrafrecht
Verkehrsstrafrecht
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Als Kanzlei für Strafrecht in Berlin vertreten wir Sie in sämtlichen Verfahren, in denen es um Vorwürfe aus dem allgemeinen Strafrecht geht. Dabei handelt es sich um Delikte, die nicht in Spezialgesetzen, sondern im Strafgesetzbuch (StGB) zu finden sind:
Das im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelte Jugendstrafrecht weist eine Reihe von Besonderheiten auf.
Ziel des Jugendstrafrechts ist weniger die schuldausgleichende Bestrafung jugendlicher Straftäter, als vielmehr deren Erziehung. Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen (14-17 Jahre) oder Heranwachsenden (18-20 Jahre) entgegenwirken. Diesem Gedanken folgt im Jugendgerichtsgesetz (JGG) ein abgestuftes und offenes System von Sanktionsmöglichkeiten, mit dem der Staat auf die Verfehlungen junger Menschen reagiert.
Auch wenn ein Freispruch aussichtslos erscheint, bietet dieses System für die Verteidigung erhebliche Möglichkeiten, Verfahrenseinstellungen zu erreichen. Durch eine lösungsorientierte und am Erziehungsgedanken ausgerichtete Kommunikation mit Jugendrichter, Jugendstaatsanwalt und Jugendgerichtshilfe lassen sich auch bei schweren Straftaten oft noch freiheitsentziehende Maßnahmen verhindern.
Ihnen, ihrem Sohn oder ihrer Tochter wird eine der genannten vorgeworfen und sie sind Beschuldigter in einem Jugendstrafverfahren? Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.
Der Umgang mit Betäubungsmitteln ist streng reguliert. Betäubungsmittel sind zum Beispiel:
Zwar ist der Eigenkonsum von Betäubungsmitteln nicht strafbar! Eine freiheitliche Gesellschaft kann den eigenverantwortlichen Gebrauch von berauschenden Substanzen nicht unter Strafe stellen, ohne sich selbst in unauflösbare Widersprüche zu verstricken.
Gleichwohl sind geradezu alle anderen denkbaren Umgangsformen (wie etwa Anbau, Besitz, Handel, Einfuhr, Ausfuhr) mit Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) ohne entsprechende Erlaubnis verboten und mit erheblichen Strafen bedroht, weil der Staat meint, auf diese Weise die sog. Volksgesundheit schützen zu müssen.
Diesem exorbitanten Strafbedürfnis des Staates und den daraus folgenden tiefgreifenden Ermittlungsbefugnissen der Strafverfolgungsbehörden ist mit einer konsequenten und kompetenten Strafverteidigung zu begegnen. Dabei gilt: je früher Sie sich eines Verteidigers bedienen, desto besser sind Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung! Als Kanzlei für Strafrecht in Berlin unterstützen wir Sie dabei.
Sie sind beschuldigt worden gegen Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben? Egal ob Sie mit Gras, Koks oder einer zu holen Menge Alkohol hinter dem Steuer erwischt worden, wir helfen Ihnen! Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.
Das Internetstrafrecht umschreibt Delikte mit internet- oder computerspezifischen Erscheinungsformen (sog. „Cybercrime“ wie z.B. der Computerbetrug nach § 263a StGB), umfasst aber auch alle Delikte, die „im Internet“ begangen werden.
So werden häufig Verbreitungs- und Propagandadelikte oder Delikte zum Schutz der Ehre (“Hatespeech”), des Persönlichkeitsrechts und der Datenintegrität im Internet verwirklicht.
Typische im Internet begangene Delikte sind:
Beleidigung (§ 185 StGB)
Diese Delikte stehen in einem Spannungsfeld mit der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit.
Sie werden einer Internetstraftat beschuldigt? Ihnen wird zum Beispiel das illegale runterladen von Inhalte vorgeworfen? Egal um welche "Cybercrime" es sich handelt, wir helfen Ihnen! Kontaktieren Sie uns für ein kostenlosen Erstgespräch.
Straftaten im Straßenverkehr sind sehr häufig. Den besonderen Gefahren des Verkehrs begegnet der Gesetzgeber mit strengen Vorschriften, die eine Vielzahl von Handlungen im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Die Teilnahme am Straßenverkehr bringt deshalb erhebliche Strafbarkeitsrisiken mit sich.
Typische Straßenverkehrsdelikte sind:
Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe drohen den Beteiligten an einem Straßenverkehrsdelikt auch empfindliche weitere Sanktionen:
Die Fahrerlaubnis kann in bestimmten Fällen sogar schon vor einer Verurteilung durch einen richterlichen Beschluss vorläufig entzogen werden (§ 111a StPO).
Sie sind Beschuldigter in einem Verkehrsstrafverfahren? Zum Beispiel durch gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr? Kontaktieren Sie uns für ein kostenlosen Erstgespräch.
Julian Trüstedt
Rechtsanwalt
BADENSCHE STRASSE 33
10715 Berlin
Telefon
+49 (0) 30 959999767
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