unsere Telefon-Soforthilfe
030/959 999 767
Unser Anspruch ist, Ihnen eine ebenso hochwertige wie für Sie bezahlbare Strafverteidigung zu liefern: Fairness bedeutet für uns eine Kostenstruktur, die unsere Leistungen angemessen vergütet und Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gerecht wird. Transparenz in den Kosten der Strafverteidigung Berlin und eine leistungsgerechte Honorierung sind uns wichtig.
Um eine leistungsgerechte und faire Vergütung zu vereinbaren, verlangt jeder Fall eine individuelle Einschätzung.
Bei uns beginnt jedes Mandat mit einem persönlichen Treffen, in dem wir Ihre Situation besprechen und Ihr Anliegen klären.
Auf dieser Grundlage können wir Ihnen eine grobe Ersteinschätzung darüber geben, welche Verteidigungsmaßnahmen erforderlich sein werden und welche Kosten auf Sie zukommen können.
Diese Erstberatung ist grundsätzlich kostenlos.
Welche Kosten auf Sie zukommen, wenn wir Sie verteidigen, hängt im Allgemeinen zunächst davon ab, ob es sich in Ihrem Fall um eine sogenannte Pflichtverteidigung oder um ein Wahlmandat handelt. Wir übernehmen sowohl als Pflichtverteidiger als auch als Wahlverteidiger Ihre Verteidigung.
Wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt und Ihnen vom Gericht ein Verteidiger beigeordnet werden muss, verteidigen wir Sie als Pflichtverteidiger. Dann richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach erhält der Pflichtverteidiger für seine Tätigkeiten pauschale Gebühren. Für die erstmalige Einarbeitung in den Fall ist das beispielsweise eine sog. Grundgebühr in Höhe von 160,00 €. Diese Gebühr wird zunächst vom Staat bezahlt. Wenn Sie freigesprochen werden oder das Verfahren gegen Sie eingestellt wird, trägt der Staat die Verfahrenskosten.
Im Falle einer Verurteilung müssen Sie jedoch die gesamten Kosten des Strafverfahrens tragen. Dazu gehören neben den Gerichtskosten auch die Kosten des Pflichtverteidigers.
Wenn Ihnen vom Gericht kein Pflichtverteidiger beigeordnet wird, können Sie uns in jeder Lage des Strafverfahrens als Wahlanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. In diesem Fall sieht das Gesetz zwar keine Pauschalgebühren vor. Bei uns erhalten Sie trotzdem die volle Kostentransparenz.
Vereinbarung einer Pauschalvergütung
Um Kostensicherheit zu gewährleisten, vereinbaren wir häufig mit unseren Mandanten eine Pauschalvergütung für einzelne Verfahrensabschnitte. Damit behalten Sie von Anfang den Überblick über die Ihnen entstehenden Kosten. Bei der Bemessung dieser Pauschale berücksichtigen wir neben dem voraussichtlichen Arbeitsaufwand, der Schwierigkeit der Rechtssache und der Bedeutung der Angelegenheit auch Ihre finanziellen und persönlichen Verhältnisse.
Vereinbarung eines Zeithonorars
Sofern der Arbeitsaufwand sich bei Übernahme des Mandats nicht gut abschätzen lässt, kommt auch die Vereinbarung eines vereinbarten Stundenhonorars in Betracht. In diesem Fall berechnen wir Ihnen genau die Arbeitszeit, die auch tatsächlich angefallen ist.
Abrechnung von gesetzlichen Gebühren
Schließlich sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzliche Rahmengebühren für bestimmte Tätigkeiten des Verteidigers in den unterschiedlichen Verfahrensabschnitten vor. Für die erstmalige Einarbeitung in den Fall fällt beispielsweise die sogenannte Grundgebühr an. Diese liegt zwischen 40,00 € und 360,00 €. Das hat den Vorteil, dass diese Gebühren eine gewisse Orientierung bieten. Im Erstgespräch ist es jedoch oft noch nicht möglich, die Kosten konkret zu bestimmen. Um Ihnen volle Kostentransparenz zu gewährleisten, vereinbaren wir eine Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren mit Ihnen nur in Fällen, in denen der Aufwand gut zu überblicken ist.
Welche Kosten auf Sie zukommen, wenn wir Sie verteidigen, hängt im Allgemeinen zunächst davon ab, ob es sich in Ihrem Fall um eine sogenannte Pflichtverteidigung oder um ein Wahlmandat handelt. Wir übernehmen sowohl als Pflichtverteidiger als auch als Wahlverteidiger Ihre Verteidigung.
Sie sind Beschuldigter einer Straftat? Wir helfen in jeder Lage des Strafverfahrens. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.
Unser Anspruch ist, Ihnen eine ebenso hochwertige wie für Sie bezahlbare Strafverteidigung zu liefern: Fairness bedeutet für uns eine Kostenstruktur, die unsere Leistungen angemessen vergütet und Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gerecht wird. Transparenz in den Kosten der Strafverteidigung Berlin und eine leistungsgerechte Honorierung sind uns wichtig.
Um eine leistungsgerechte und faire Vergütung zu vereinbaren, verlangt jeder Fall eine individuelle Einschätzung.
Bei uns beginnt jedes Mandat mit einem persönlichen Treffen, in dem wir Ihre Situation besprechen und Ihr Anliegen klären.
Auf dieser Grundlage können wir Ihnen eine grobe Ersteinschätzung darüber geben, welche Verteidigungsmaßnahmen erforderlich sein werden und welche Kosten auf Sie zukommen können.
Diese Erstberatung ist grundsätzlich kostenlos.
Welche Kosten auf Sie zukommen, wenn wir Sie verteidigen, hängt im Allgemeinen zunächst davon ab, ob es sich in Ihrem Fall um eine sogenannte Pflichtverteidigung oder um ein Wahlmandat handelt. Wir übernehmen sowohl als Pflichtverteidiger als auch als Wahlverteidiger Ihre Verteidigung.
Wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt und Ihnen vom Gericht ein Verteidiger beigeordnet werden muss, verteidigen wir Sie als Pflichtverteidiger. Dann richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach erhält der Pflichtverteidiger für seine Tätigkeiten pauschale Gebühren. Für die erstmalige Einarbeitung in den Fall ist das beispielsweise eine sog. Grundgebühr in Höhe von 160,00 €. Diese Gebühr wird zunächst vom Staat bezahlt. Wenn Sie freigesprochen werden oder das Verfahren gegen Sie eingestellt wird, trägt der Staat die Verfahrenskosten.
Im Falle einer Verurteilung müssen Sie jedoch die gesamten Kosten des Strafverfahrens tragen. Dazu gehören neben den Gerichtskosten auch die Kosten des Pflichtverteidigers.
Wenn Ihnen vom Gericht kein Pflichtverteidiger beigeordnet wird, können Sie uns in jeder Lage des Strafverfahrens als Wahlanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. In diesem Fall sieht das Gesetz zwar keine Pauschalgebühren vor. Bei uns erhalten Sie trotzdem die volle Kostentransparenz.
Vereinbarung einer Pauschalvergütung
Um Kostensicherheit zu gewährleisten, vereinbaren wir häufig mit unseren Mandanten eine Pauschalvergütung für einzelne Verfahrensabschnitte. Damit behalten Sie von Anfang den Überblick über die Ihnen entstehenden Kosten. Bei der Bemessung dieser Pauschale berücksichtigen wir neben dem voraussichtlichen Arbeitsaufwand, der Schwierigkeit der Rechtssache und der Bedeutung der Angelegenheit auch Ihre finanziellen und persönlichen Verhältnisse.
Vereinbarung eines Zeithonorars
Sofern der Arbeitsaufwand sich bei Übernahme des Mandats nicht gut abschätzen lässt, kommt auch die Vereinbarung eines vereinbarten Stundenhonorars in Betracht. In diesem Fall berechnen wir Ihnen genau die Arbeitszeit, die auch tatsächlich angefallen ist.
Abrechnung von gesetzlichen Gebühren
Schließlich sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzliche Rahmengebühren für bestimmte Tätigkeiten des Verteidigers in den unterschiedlichen Verfahrensabschnitten vor. Für die erstmalige Einarbeitung in den Fall fällt beispielsweise die sogenannte Grundgebühr an. Diese liegt zwischen 40,00 € und 360,00 €. Das hat den Vorteil, dass diese Gebühren eine gewisse Orientierung bieten. Im Erstgespräch ist es jedoch oft noch nicht möglich, die Kosten konkret zu bestimmen. Um Ihnen volle Kostentransparenz zu gewährleisten, vereinbaren wir eine Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren mit Ihnen nur in Fällen, in denen der Aufwand gut zu überblicken ist.
Welche Kosten auf Sie zukommen, wenn wir Sie verteidigen, hängt im Allgemeinen zunächst davon ab, ob es sich in Ihrem Fall um eine sogenannte Pflichtverteidigung oder um ein Wahlmandat handelt. Wir übernehmen sowohl als Pflichtverteidiger als auch als Wahlverteidiger Ihre Verteidigung.
Sie sind Beschuldigter einer Straftat? Wir helfen in jeder Lage des Strafverfahrens. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.
Julian Trüstedt
Rechtsanwalt
BADENSCHE STRASSE 33
10715 Berlin
Telefon
+49 (0) 30 959999767
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